Abladegenehmigung für die MVA
Größere Mengen von brennbarem Restmüll (Abfälle zur Beseitigung) die weder über Hausmülltonnen noch über den Sperrmüll entsorgt werden können, können nach Erteilung einer Abladegenehmigung bei der Müllverwertungsanlage Zufahrt "Am Dickobskreuz", TOR 1 angeliefert werden.
Als größere Menge gelten Mengen, die nicht im normalen PKW oder in PKW-Kombis (bis zu 5 Sitzen und einem Ladevolumen bis maximal 1200 l) im Kofferraum transportiert werden können. Die Höhe des Entsorgungspreises wird durch Auswiegen der Abfälle ermittelt. Er richtet sich nach dem derzeit gültigen Tarif der Gebührenordnung.
Die Gebühr bezahlen Sie vor Ort in bar. In der Müllverwertungsanlage gelten folgende
Annahmezeiten für das Abladen von Abfällen mit Abladegenehmigung:
- Mo - Fr: 06.00 - 18.45 Uhr
Die Abladegenehmigungen erhalten Sie nur persönlich beim Amt für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft.
Sammelstelle der Stadt Bonn
Brennbare Baustellenabfälle, Sperrmüll, zusätzlich anfallende Mengen Hausmüll kann jeder Bonner Bürger auch selbst zu einer der beiden städtischen Sammelstellen bringen.
Sammelstelle auf dem MVA-Gelände:
Einfahrt: Am Dickobskreuz (Tor 2)
Telefon 0228 / 711 71 52
Weitere Informationen zu den städtischen Sammelstellen finden Sie hier.









